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Bauen ohne Pfusch erfordert eine sorgfältige Planung


Die Beseitigung von Schimmel ist aufwendig und teuer
Jeder fünfte Bauunternehmer pfuscht.
Experten wissen seit langem, dass das eher die Regel als die Ausnahme ist. Auf jährlich zehn Milliarden Euro beziffern der Bauschadenbericht des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie einschlägige Marktanalysen die entstehenden Kosten durch Baumängel. Mit diesem Geld könnten rund 40.000 Eigenheime gebaut werden.
Eine aktuelle Untersuchung des Bauherren- Schutzbundes belegt: Im Durchschnitt weist jedes untersuchte Bauvorhaben 10 bis 20 - oft erhebliche - Baumängel auf.

Noch gravierender ist die Insolvenz (Pleite) des Bauunternehmers. Trifft es Ihr Bauunternehmen, verlieren Sie einen Großteil des bereits gezahlten Geldes. Durch die damit verbundene Zeitverzögerung entstehen nochmals Kosten, was manches Eigenheim in arge Gefahr bringt.

So gehen Sie auf Nummer sicher.

 

Die Baugarantieversicherung



Einen sehr guten Schutz für den Bauherren bietet die Baugarantieversicherung. In Frankreich Vorschrift und in den Niederlanden weit verbreitet,  gilt sie bei uns als Exot. Dabei zahlt der Bauunternehmer ca. 1,5% der Bausumme an eine Versicherung. Diese garantiert dem Bauherren, im Falle der Pleite seines Bauunternehmers, den unverzüglichen Weiterbau seines Hause zum vereinbarten Festpreis, ohne irgendwelche Zusatzkosten.

Anbieter sind:
  VHV Versicherung
  Helvetia
  CEGI (Französischer Versicherer)

Lehnt Ihr Bauträger dies kategorisch ab, oder wird er von der Versicherung abgelehnt, so ist Vorsicht angebracht. Vielleicht kreist der Pleitegeier schon?

Bankbürgschaft



Ein alternativer Test des Bauunternehmers besteht im Abschluß einer Bankbürgschaft über die investierte Summe. Verlangen Sie eine Fertigstellungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft. Im Pleitefall zahlt die Bank die Fertigstellung Ihres Hauses. Treten nach Fertigstellung Mängel auf und die Firma ist pleite, so zahlt ebenfalls die Bank für die Mängelbeseitigung. Ein weiterer Vorteil: Banken können die finanzielle Situation eines Bauträgers viel besser beurteilen als ein Privatmann. Bei Ablehnung der Bürgschaft durch die Bank ist ebenfalls Vorsicht angezeigt.

Referenzobjekte



Lassen Sie sich mehrere Adressen von neuen Häusern geben, die Ihr Bauunternehmer in den letzten Monaten errichtete. Sprechen Sie allein mit den Eigentümern um einen ersten Eindruck zu gewinnen.

Weitere wichtige Punkte:



  • Eine Vormerkung im Grundbuch zur Sicherung der Grundbesitzverhältnisse ist bei Vertragsunterzeichnung durch einen Notar zu beantragen.
     
  • Bestehen Sie auf eine ausführliche Baubeschreibung, die alle Bauleistungen exakt beschreibt und die verwendeten Materialien genau spezifiziert mit Angabe von: Hersteller, Fabrikat, Typen und Farben. z.B. "hochwertige Qualitätsfenster mit Beschlägen im edlen Metalldesign" ist nichtssagendes Gerede! mehr ...
     
  • Jeder größere Bauabschnitt wird vertraglich festgelegt, erst nach mängelfreier Fertigstellung bezahlt. Wichtig: Niemals Abschlagszahlungen vereinbaren, die nicht vom tatsächlichen Baufortschritt abhängen. Die Feststellung der Mängelfreiheit erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter im Rahmen einer Baubegleitung (siehe weiter unten).
     
  • Vereinbaren sie möglichst viele detaillierte und nacheinander zu zahlende Bauabschnitte. D.h. hat ein Abschnitt Mängel wird nichts mehr bezahlt, bis diese Mängel behoben sind. Sie haben damit ein wertvolles Druckmittel in der Hand, um Ihren Bauunternehmer zu Nachbesserungen zu motivieren. Selbst die gefürchtete Pleite Ihres Bauunternehmers birgt für Sie kein finanzielles Risiko mehr.
     
  • Der Fertigstellungstermin ist exakt zu bestimmen. Lehnen Sie Formulierungen ab, wie: "frühestmöglichst ...", "in der Regel ...", "so wie absehbar ...". Vereinbaren sie Vertragsstrafen bei nicht Einhaltung von Terminen. (Im geschäftlichen Bereich die Regel)


Baubegleitung von Anfang an



Um Unstimmigkeiten mit dem Bauunternehmer während der gesamten Bauphase auszuschließen empfehlen wir eine Baubegleitung von Anfang an. Hier prüfen unabhängige Gutachter, beginnend mit den Verträgen und Bauplänen, laufend die Qualität der erbrachten Bauleistungen. Bei erkannten Mängeln wird der Weiterbau und die Bezahlung bis zur Beseitigung dieser gestoppt.

Auch vor jedem Kauf einer Immobilie, sollten diese Experten zu Rate gezogen werden. Die Kosten sind im Vergleich zu späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen minimal - vom gesparten Ärger ganz zu schweigen
Bei der Suche gibt der Verband privater Bauherren e.V. wertvolle Tipps: Woran erkenne ich einen guten Bausachverständigen? Oder Sie wenden sich direkt an eine der folgenden Organisationen: (Kosten einer Baubegleitung ca. 1% - 1,5% der Bausumme)

 
Organisation Kontakt Adresse
Verband privater Bauherren e.V. 040 - 23 15 50 Spaldigstr. 64, 20097 Hamburg
Bauherren-Schutzbund e.V. 030 - 31 28 001 Leibnitzstr. 80, 10625 Berlin
Bauherren-Hilfe e.V. 07325 - 38 86 Neue Siedlung 7, 89168 Niederstotzingen
Verbraucherzentrale Bundesverband 030 - 25 80 00 Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin


Tipp: Sogar auf Stundenbasis sind bei obigen Verbänden Bausachverständige zu haben.

Eigenleistungen des Bauherren



Ein entscheidender Punkt sind auch die Eigenleistungen des Bauherren. Was kann ich selbst ausführen? Boden verlegen oder das Bad fliesen? Oder ein Freund ist Elektriker? Auch hier können Bausachverständige helfen den tatsächlichen Aufwand aus der Kalkulation des Bauunternehmers herauszurechnen und somit die Kosten nachhaltig zu senken.

Bleibt noch die Verantwortung des Bauherrn für die Sicherheit auf seiner Baustelle. Welche Versicherungen Sie hier benötigen und wo Sie diese besonders günstig bekommen haben wir zusammengestellt.  mehr ...

Falls Sie trotz aller Risiken ohne laufende Qualitätskontrollen bauen, so sollten Sie in jedem Fall die Verträge vor Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt, einen Bausachverständigen oder eine Verbraucherzentrale prüfen lassen. Ebenso ist zur Bauabnahme immer ein Bausachverständiger hinzuzuziehen der vorhandene Mängel - auch versteckte - erkennt und ordnungsgemäß protokolliert. Denn laut Gesetz sind Sie berechtigt die dreifache Höhe der Summe einzubehalten die zur Beseitigung der vorhandenen Mängel benötigt wird.

Durch konsequente Umsetzung dieser Punkte können Sie nicht nur Ihre Baukosten erheblich senken, sondern auch Ihr finanzielles Risiko überschaubar halten. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Die Alternative:
Handwerksfachbetriebe schaffen Vertrauen durch Transparenz



Im Rahmen unserer Initiative  Vertrauen schaffen durch Transparenz  stehen Handwerksfachbetriebe offen und ehrlich zur Qualität ihrer Leistung und sind auch gerne bereit sich daran messen zu lassen. Ziel ist es, durch zufriedene Kunden verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Warum also nicht zufriedene Kunden für sich werben lassen. Ist dies doch mit Sicherheit eine der besten Empfehlungen eines Handwerkers.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite am 22. May 2012 um 00:00:08 Uhr. 


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